Landesarbeitsgericht: Kündigung des Logistikunternehmens unwirksam

Rhenus unterliegt Betriebsrat

Von unserem Redaktionsmitglied Daniel Bernock

Mannheim. Die Erleichterung ist Sebastian C. anzusehen. Gerade hat ihm das Landesarbeitsgericht Recht gegeben und eine Kündigung von seinem Arbeitgeber Rhenus Logistics gegen ihn für unwirksam erklärt. „Ich war etwas nervös aber habe eigentlich mit diesem Urteil gerechnet”, sagt er vor dem Sitzungssaal. „Wir sind ja schließlich nicht in einer Bananenrepublik, wo Unternehmen mit ihren Mitarbeitern machen können, was sie wollen”.

Sein Mannheimer Arbeitgeber Rhenus Logistics hatte ihm vor über einem Jahr gekündigt – weil er aktiv für die Rechte seiner Kollegen gekämpft hat, sagt C. Rhenus hingegen begründet die Kündigung mit einer Arbeitsverweigerung von C. Seither ist er zwar noch im Betriebsrat, arbeitet jedoch nicht mehr bei dem Logistikunternehmen und kämpft um seinen Arbeitsplatz.

Der von Rhenus angegebene Kündigungsgrund hat dem Gericht allerdings nicht gereicht. Das Landesarbeitsgericht schließt sich damit der vorherigen Instanz an und weist die Berufung „auf Kosten der Beklagten zurück”.

Bei Rhenus ahnte man anscheinend schon die Niederlage, kein Unternehmensvertreter ist zu der Verkündung des Urteils erschienen. Dafür zeigen sich umso mehr Betriebsräte der Region solidarisch mit C. Nicht nur von Rhenus, auch von Alstom und Nora Systems sind Arbeitnehmervertreter im Landesarbeitsgericht erschienen.

„Der Druck auf aktive und damit für Unternehmen unbequeme Betriebsräte nimmt zu”, ist die einhellige Meinung der anwesenden Betriebsräte. „Vor allem prekär Beschäftigte wie Leiharbeiter sind eingeschüchtert und haben Angst, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen”, sagt Wolfgang Alles von Alstom.

Wie es nun für C. genau weiter geht, ist auch ihm noch nicht klar. Über seinen Anwalt werde er nun an Rhenus schreiben und „seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen”, sagt er. Er wolle endlich wieder zurück zu seinen Kollegen.

Hintergrund des Rechtsstreit ist ein Vorfall aus dem letzen Jahr: Wegen schlechter Luft in einer Lagerhalle öffnet C. ein Tor. Daraufhin erhält er eine Abmahnung und wird versetzt. Aus Gründen der Qualitätssicherung sei es verboten, die Tür zu öffnen, heißt es von Rhenus. Am neuen Arbeitsplatz durfte er dann nach eigener Aussage nur noch Kartons falten. Als er sich nach vier Monaten weigert, weiter die Arbeit zu verrichten, erhält er die Kündigung.

Mannheimer Morgen
7. Dezember 2011